Wintersport mit Verantwortung – Wintersport Verhaltensregeln 20/21
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Liebe BSV-Familie, der in den letzten Wochen und Monaten viel zitierte Satz „Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen“ trifft besonders auch auf die Wintersportbranche zu. In einem offenen Brief haben sich heute die deutschen Wintersportverbände an die politischen Entscheidungsträger gewandt, mit dem klaren Appell, einen verantwortungsbewussten Wintersport in Corona-Zeiten zu ermöglichen (s. beigefügte, bereits veröffentlichte dpa-Newsmeldung). Betrachtet man die aktuelle politische Beschlusslage wird der Dein Winter. Dein Sport. Medien- & Marketingcall am Donnerstag, den 03.12. von 11.00 bis 13.00 Uhr mit Sicherheit zu den wichtigsten Veranstaltungen seit Start der Wintersportinitiative 2014/15 gehören. Nun heißt es gemeinsam Lösungen zu finden, um eine planbare Wintersaison 20/21 ermöglichen zu können. Die generellen Rahmenbedingungen für die Ausübung der unterschiedlichen Wintersportarten sowie Experteneinschätzungen aus den Bereichen Bergbahnen, Tourismus und Wissenschaft, bilden die inhaltlichen Schwerpunkte der Zoom-Konferenz, moderiert von BR-Wintersportexperte Tobias Barnerssoi. Das detaillierte Programm findet ihr hier. Mehr als 200 VertreterInnen aus der Branche haben sich bereits angemeldet. Wir würden uns freuen, wenn auch Ihr mit dabei seid! Wir würden uns sehr freuen, Euch bei dem Call begrüßen zu dürfen! Unter folgendem Link https://bit.ly/365AjY6 könnt Ihr Euch bis zum 01. Dezember anmelden. Den finalen Zugangslink erhaltet Ihr nach erfolgreicher Anmeldung am Mittwoch, 2. Dezember. Liebe Grüße Euer Dein Winter. Dein Sport.-Team
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Offener Brief an politische Entscheidungsträger in Deutschland Sehr geehrte Damen und Herren, bei der aktuellen – von Teilen der Politik – angestoßenen Diskussion über ein europaweites Skiverbot, fehlt bis dato die inhaltliche Auseinandersetzung mit den in den letzten Monaten detailliert ausgearbeiteten Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Wintersportverbände, der Ski- und Snowboardschulen und Vereine im gesamten Alpenraum (s. beispielhaft für die Wintersportverbände Deutscher Skiverband, Deutscher Skilehrerverband und Snowboardverband Deutschland www.stiftung.ski/covid19/uebersicht/) sowie der gesamten beteiligten Branche (Bergbahnen, Restaurants, Hotels, Sportfachhändler, Verleihstationen, Mobilitätsanbieter etc.). Die konkreten und einheitlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung des Wintersports in diesen besonderen Zeiten, die in diesen Konzepten zu finden sind, beschreiben einen klaren Weg. Dies kann und darf von den politischen Verantwortlichen nicht ignoriert werden. Eine isolierte Betrachtung in einzelnen Ländern macht keinen Sinn, es benötigt vielmehr eine länderübergreifende Lösung, die für alle Beteiligten eine Planungssicherheit für die gesamte Wintersaison 2020/21 schafft. Sport und insbesondere der Wintersport ist ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Die wintersportlichen Aktivitäten geben den Menschen Halt, Motivation, Perspektive und vielen Menschen auch einen Arbeitsplatz. Wintersport hilft bei der psychischen und physischen Alltagsbewältigung, stärkt unsere Abwehrkräfte und erhöht das eigene Energieniveau. Dabei spielt die sportliche Betätigung in der Natur eine besondere Rolle, da zur körperlichen und geistigen Bewegung der Aufenthalt an der frischen Luft hinzukommt und sich positiv auf den Menschen auswirkt. Sport und Bewegung in der Natur ermöglicht grundsätzlich das Einhalten von Abstandsregeln, das Umsetzen von Hygiene- und Schutzmaßnahmen und reduziert damit das Infektionsrisiko beim Schneesport selbst. Der Wintersport an sich ist eben nicht gleichzusetzen mit Party-Tourismus und Après-Ski Events. Die gesamte Branche hat sich hierzu bereits seit Monaten klar positioniert und entsprechende Maßnahmen in ihren Konzepten aufgenommen, um sich hiervon deutlich abzugrenzen. Die deutschen Wintersportverbände erwarten von der Politik den gleichen Mut, die bereits bestehenden Lösungen aufzugreifen und darauf aufbauend die Rahmenbedingungen für die Ausübung der verschiedenen Wintersportarten im bevorstehenden Winter zu schaffen. Der Wintersport in all seinen Facetten ist ein unverzichtbarer Wirtschaftsfaktor für den gesamten Tourismus im Alpenraum. Gerade in den ländlichen Regionen, in denen Wintersport seine Heimat hat, unternimmt die Politik große Anstrengungen, diese in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung zu stärken. Diese Regionen brauchen auch JETZT die Unterstützung der Politik und dürfen nicht alleine gelassen werden. Erwachsene haben gelernt, rational mit notwendigen Regeln und Vorschriften umzugehen. Kinder und Jugendliche betreffen die Corona-Vorschriften und die damit verbundenen Einschränkungen v.a. emotional. Wir müssen als Erwachsenen- und Elterngeneration Antworten und Lösungen v.a. für Kinder und Jugendliche schaffen. Dies gilt umso mehr, mit Blick auf die nun beschlossene Verlängerung der Weihnachtsferien. Hier gilt es insbesondere, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit die aktive Freizeitgestaltung und sportliche Bewegung in der freien Natur zu ermöglichen. Ein deutschlandweites oder gar europaweites Verbot des Skisports wäre definitiv nicht die Lösung, sondern würde im Gegenteil die ohnehin schon schwierige Situation für den Freizeit- Breiten- und Nachwuchsleistungssport zusätzlich und unnötig verschärfen! Als Verbände übernehmen wir weiterhin Verantwortung. Wir benötigen aber für die Umsetzung unserer weitreichenden Konzepte und Schutzmaßnahmen dringend die Unterstützung der Politik! Deutscher Skiverband Snowboard Germany Deutscher Skilehrerverband Stiftung Sicherheit im Skisport Bayerischer Skiverband Der offene Brief als PDF-Datei DWDS Wintersport Verhaltensregeln 20/21
Bessere Förderung für den Nachwuchsleistungssport und Breitensport Oberhaching (Landkreis München), 24.11.2020 – Um den Nachwuchsleistungssport und den Breitensport in Bayern nachhaltig und erfolgreich zu fördern, haben 24 Sportfachverbände am Montag in Oberhaching einen eigenen Dachverband Team Sport-Bayern gegründet. Die in Team Sport-Bayern organisierten Sportfachverbände repräsentieren knapp vier Millionen Sportlerinnen und Sportler im Freistaat. Weitere Sportfachverbände haben bereits angekündigt, Team Sport-Bayern ebenfalls beitreten zu wollen, benötigen aber noch die formale Zustimmung ihrer jeweiligen Verbandsgremien. Team Sport-Bayern soll als Dienstleister Querschnittsaufgaben übernehmen und unter anderem die Basis bilden, um das bayerische Nachwuchsleistungsportkonzept sowie die Bund-Länder-Vereinbarung Sport erfolgreich umzusetzen. Die Mitgliedsverbände von Team Sport-Bayern bleiben weiterhin Mitglied im Bayerischen Landes-Sportverband und tragen so zur Wahrung der Einheit des Sports bei. Auf der anschließenden Mitgliederversammlung wurde am Montagabend Dr. Alfons Hölzl einstimmig zum 1. Vorsitzenden von Team Sport-Bayern gewählt. Der 52jährige Jurist aus Regensburg ist Vorsitzender des Bayerischen Turnverbandes sowie Präsident des Deutschen Turnerbundes. Als stellvertretende Vorstandsmitglieder wurden Eva Straub (Präsidentin Ju-Jutsu-Verband Bayern e.V.), Florian Geiger (Vizepräsident Sport Bayerischer Ringer-Verband) und Armin Zimmermann (Schatzmeister Bayerischer Baseball- und Softballverband e.V.) gewählt. Für die Finanzen ist Gerd Kohlhofer (Präsident Bayerische Taekwondo Union e.V.) verantwortlich. Kassenprüfer wurden Christa Bout (Vizepräsidentin Bayerischer Gewichtheber- und Kraftsportverband e.V.) und Konrad Grillmeyer (Präsident Bayerischer Tischtennis-Verband e.V.). Alle Abstimmungen verliefen einstimmig. Als Geschäftsführer leitet künftig Markus Ott die Geschäftsstelle von Team Sport-Bayern in der Tennisbase in Oberhaching (Landkreis München). Dr. Alfons Hölzl: „Ein Verband ist kein Selbstzweck. Team Sport-Bayern wird im Interesse der Sportlerinnen und Sportler inhaltlich arbeiten und die Sportfachverbände optimal unterstützen, damit wir insbesondere bei der Förderung der Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportler nicht weiter den Anschluss verlieren. Die in Team Sport-Bayern organisierten Sportfachverbände betreuen bereits mit der Gründung knapp vier Millionen Sportlerinnen und Sportler. Mit unserer Arbeit unterstützen wir auch den Bayerischen Landes-Sportverband. Gemeinsam mit dem Freistaat Bayern, dem großen Zuwendungsgeber für den Bayerischen Sport, wollen wir diesen auf hohem Niveau absichern und weiterentwickeln. Dabei gilt unser ausdrücklicher Dank unserem bayerischen Sportminister Joachim Herrmann, welcher die Interessen des bayerischen Sports mit Umsicht und Tatendrang vertritt.“ Eva Straub: „Insbesondere im Bereich der Leistungssportförderung sind professionelle Strukturen mit kompetenten Ansprechpartnern und einem hauptamtlichen Geschäftsfeld in unmittelbarer Verzahnung mit den Sportfachverbänden notwendig, um den komplexen, sportartspezifisch sehr heterogenen Problemstellungen individuell, praxis- und zeitnah einer Lösung zuführen zu können.“ Florian Geiger: „Die neuen Sportförderrichtlinien setzen wirkungsvolle, zielgenaue und eindeutige Entscheidungs- und Arbeitsstrukturen voraus. Diese sind überaus wichtig, um eine erfolgversprechende und sachgerechte Verteilung der Mittel nicht zu gefährden. Mit Team Sport-Bayern werden wir verhindern, dass insbesondere unsere Nachwuchsleitungssportlerinnen und -sportler die Leidtragenden sind.“ Armin Zimmermann: „Die Sportfachverbände konzipieren, strukturieren und organisieren umfassende Ausbildungs- sowie Wettkampfstrukturen im bayerischen Vereinssport. Mit Team Sport-Bayern bündeln wir diese Kräfte. Davon profitieren nicht nur unsere Nachwuchsleistungssportler, sondern auch alle Breitensportler.“ Gerd Kohlhofer: „Ziel von Team Sport-Bayern ist es, dass unsere Sportlerinnen und Sportler national und international konkurrenzfähig bleiben. Damit die dafür notwendigen finanziellen Mittel im Doppelhaushalt des Freistaates Bayern bereitgestellt werden, muss das Nachwuchsleitungsportkonzept verantwortungsvoll umgesetzt werden.“ „Die Sportfachverbände gestalten den Sport mit ihren Vereinen, insbesondere den Nachwuchsleistungssport in Bayern. Die Talente werden in den Vereinen entdeckt und über die Strukturen der Fachverbände mit ihren Trainern und Stützpunkten für spätere Spitzenleistungen vorbereitet. Wir freuen uns, mit Team Sport-Bayern die Synergieeffekte über einzelne Verbände hinweg zu schaffen und die Stärken zu bündeln“, sagt BSV Präsident Herbert John. Zahlenmäßig der größte Unterstützer von Team Sport-Bayern ist mit 1,6 Millionen Mitgliedern der Bayerische Fußball-Verband e.V. BFV-Präsident Dr. Rainer Koch: „Wir haben Team Sport Bayern in dem festen Bewusstsein gegründet, keinen Gegenverband zum Bayerischen Landes-Sportverband aufzubauen. Wir wollen unter den aktuellen Umständen vielmehr einen Weg finden, wie wir als Sportfachverbände unsere berechtigten Interessen in den Bayerischen Landes-Sportverband noch intensiver einbringen können. Das Ziel ist ein konstruktives Miteinander. Unser Fernziel ist es, dass sich Team Sport-Bayern irgendwann sogar gänzlich überflüssig macht.“ Klaus Weber, Präsident des Bayerischen Motor Yacht-Verbands: „Team Sport-Bayern ist eine gewichtige Stimme für den Sport im Freistaat. Gerade für uns als zahlenmäßig kleineren Verband ist es wichtig, einen starken Partner an der Seite zu haben, bei dem allein der Sport und die mit ihm verbundenen Kernaufgaben im Fokus stehen, der uns aktiv sowie effizient dabei unterstützt, die Ressourcen zu bündeln und bestmöglich für unseren Sport und die Sportlerinnen und Sportler einzusetzen.“ Nach der Gründungversammlung am Montagabend wird Team Sport-Bayern als eingetragener Verein (e.V.) beim Vereinsregister angemeldet. Gründungsmitglieder von Team Sport-Bayern sind: Bayerische Amateur Kickbox Union e.V. Bayerischer Baseball- und Softballverband e.V. Bayerischer Dart Verband e.V. Bayerischer Eissport-Verband e.V. Bayerischer Gewichtheber- und Kraftsportverband e.V. Bayerischer Golfverband e.V. Bayerischer Fußball-Verband e.V. Bayerischer Handball-Verband e.V. Bayerischer Kanu-Verband e.V. Bayerischer Karate Bund e.V. Bayerischer Motor Yacht-Verband e.V. Bayerischer Ringerverband e.V. Bayerischer Rollsport- und Inline-Verband e.V. Bayerischer Ruderverband e.V. Bayerischer Seglerverband e.V. Bayerischer Skiverband e.V. Bayerischer Sportkegler- und Bowling-Verband Bayerische Taekwondo Union e.V. Bayerischer Tennis-Verband e.V. Bayerischer Tischtennis-Verband e.V. Bayerischer Turnverband e.V. Bayerischer Volleyball-Verband e.V. Bergsportfachverband Bayern des DAV e.V. Ju-Jutsu-Verband Bayern e.V.
Sportfachverbände gründen Team Sport-Bayern Beitrag lesen »
Bayerischer Doppelsieg beim ersten Weltcup-Wochenende in Wisla Die bayerischen Skispringer haben am vergangenen Wochenende im polnischen Wisla einen Traumstart in die neue Weltcup-Saison hingelegt. Beim ersten Wettkampf der noch jungen Saison waren sechs von den sieben für Wisla nominierten Springer des DSV-Kaders bayerische Athleten. Es war erfreulich, dass unter diesen Springern Andreas Wellinger und Severin Freund jeweils nach Verletzungen wieder an den Start gehen konnten. Der erste Wettkampftag am Samstag versprach für das rein aus bayerischen Springern bestehende DSV-Quartett ein enges Rennen beim Teamspringen, welches mit einem starken zweiten Platz abgeschlossen werden konnte. Beim Einzelspringen am Sonntag folgte dann ein bayerischer Doppelsieg von Markus Eisenbichler und Karl Geiger! Eisenbichler konnte sich nach dem ersten Sprung über 137,5 Meter und Platz drei nach dem ersten Durchgang Hoffnungen auf ein sehr gutes Resultat machen. Der zweite Sprung auf 134 Meter reichte trotz leicht wackeliger Landung zum zweiten Weltcup-Sieg nach der Premiere beim Skifliegen in Planica 2019. Karl Geiger konnte nach Platz vier im ersten Durchgang noch auf Platz zwei vorspringen und komplettierte den bayerischen Doppelsieg! Markus Eisenbichler vom TSV Siegsdorf darf damit als Gesamtweltcup-Führender das gelbe Trikot überstreifen. Verzwicktes Wochenende für die Alpinen Am Wochenende fanden im finnischem Levi die ersten Weltcuprennen im Slalom des Winters statt. Die Slowakin Petra Vlhova gewann durch ihre beiden Siege saisonübergreifend bereits fünfmal in Folge. Leider konnten die Athletinnen des Deutschen Skiverbandes mit ihren Leistungen nicht ganz überzeugen. Durch einen Patzer im ersten Durchgang am Sonntag verlor Lena Dürr vom SV Germering deutlich Zeit und kam mit 1,81 Sekunden Rückstand ins Ziel. Die 29- Jährige ärgerte sich, denn im Steilhang wollte sie eigentlich den Schwung noch später setzen, „das habe aber nicht geklappt.“ Dennoch platzierte sie sich auf den 29. Platz und erreichte damit gerade so den Einzug in den zweiten Lauf. Im zweiten Durchgang lief es für Lena Dürr etwas besser und konnte noch ein paar Plätze gut machen. Insgesamt reichte es am Ende für Platz 21. Die erhoffte Steigerung des 17.Platzes vom Vortag bleibt damit aus. Aliah Eichinger – die halbe Qualifikation für die Olympischen Spiele geschafft Am Wochenende fand auch der Freeski World Cup am Stubaier Gletscher statt. Wie erwartet lieferten die Männer eine große Show ab. Am Ende war es der Schweizer Andri Ragettli, der den besten Run hinlegte. Nach dem es im ersten Durchgang noch nicht ganz sauber verlief, verbesserte er sich im zweiten Durchgang enorm und machte mit einem Score von 94.00 den ersten Platz. Damit wurde der führende Norweger Christian Nummedal auf den zweiten Platz gedrängt. Der Norweger Ferdinand Dahl erreicht, mit guter Leistung, den dritten Platz. Der bayerische Freeskier David Zehentner verpasste mit einem guten 10. Platz in Heat 2 den Finaleinzug leider knapp. Auch die Frauen lieferten eine spannende Show. Die Französin Tess Ledeux sicherte dich ihren fünften Weltcup Sieg. Hinter ihr schafften es die Norwegerinnen Johanne Killi und Eileen Gu auf das Podium. Die aus dem Skiverband Bayerwald stammende Aliah Eichinger wurde bei ihrem Weltcup-Debüt fünfzehnte und hat damit die halbe (nationale) Qualifikation für die Olympischen Spiele 2022 geschafft.
Bayerischer Doppelsieg in Wisla und weitere Weltcup-Ergebnisse Beitrag lesen »
Mit der heutigen Sitzung des Bayerischen Ministerrats wurde verkündet, dass der Freistaat Bayern die gestern in der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder getroffenen, umfassenden Beschlüsse ab Montag, 02.11.2020 vollumfassend auch in Bayern umsetzt. Dies bedeutet leider, dass ab Montag, den 02.11., alle öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen werden müssen sowie der Sport- und Trainingsbetrieb im Freizeit- und Amateursportbereich eingestellt werden muss. Für den Bayerischen Skiverband bedeutet das konkret, dass sämtliche Lehrgangsmaßnahmen in der Aus- und Fortbildung sowie der Wettkampf- und Trainingsbetrieb unserer Mitgliedsvereine abgesagt bzw. eingestellt werden müssen. Individuelles Sporttreiben allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ist, ähnlich wie im Frühjahr, erlaubt. Wir möchten unsere Mitgliedsvereine ermutigen, im November auf ihre kreativen Ideen aus der Lockdown-Zeit im Frühjahr zurückzugreifen und ein Angebot für die Vereinsmitglieder zu schnüren. Ob Videotraining oder individuelle Trainingspläne, auch im November halten wir uns und die Sportlerinnen und Sportler fit. Der BSV ist weiterhin davon überzeugt, dass wir im Wintersport auch diese Saison große Chancen haben. Im Gegensatz zu Hallen-, Mannschafts- oder Kontaktsportarten ist die Sportausübung an der frischen Luft und mit Abstand an sich „corona-konform“. Die Rahmenbedingungen werden mit Hygienekonzepten und mit dem konsequenten Einhalten aller Auflagen und Regeln darstellbar sein. Wir werden auch diesen Lockdown überstehen. Sobald der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden darf, werden wir in einen hoffentlich schneereichen Winter starten und die FASZINATION WINTERSPORT teilen und erleben. Der Bayerische Landes-Sportverband hat auch mit einer Pressemitteilung die Informationen für die Vereine und Sportfachverbände geteilt und zum gemeinsamen Handeln aufgerufen, die Mitteilung finden Sie hier. Aktuelle Informationen sowie die rechtlichen Grundlagen und Verordnungen finden Sie auf unserer Seite https://www.bsv-ski.de/coronavirus/
Kein Sportbetrieb im November Beitrag lesen »
Am gestrigen Samstag, den 24.10.2020, fand der ordentliche Verbandstag des Bayerischen Skiverbandes aufgrund der Coronapandemie als Hybridveranstaltung in München und online, zuhause vor den Bildschirmen statt. Herbert John wurde einstimmig zum Präsidenten gewählt und geht so mit viel Rückenwind in die neue Amtszeit. Dem Präsidenten steht ein starkes Team zur Seite: Erster Vizepräsident wurde Prof. Dr. Hubert Waltl. Aus dem bisherigen Präsidium wurden Margit Uhrmann und Fritz Dopfer erneut als Vizepräsidenten gewählt. Komplettieren werden das Team der neue Schatzmeister Tobias Gudermann und Romy Groß-Angerer als weitere Vizepräsidentin. In das erweiterte Präsidium wurden Reinhold Merle (Sportwart Alpin), Martin Werner (Sportwart Skilanglauf), Alexander Behounek (Sportwart Snowboard), Michael Dreher (Sportwart Skisprung & Nordische Kombination), Rainer Forster (Leiter Kampfrichterwesen), Dr. Volker Audorff (Umweltbeauftragter), Sabrina Baldauf (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) und Michael Leopold (Schulsport und Sportentwicklung) gewählt. Kassenprüfer wurden Matthias Loipetssperger und Olaf Schmetzer. Den Disziplinarausschuss leitet weiterhin Dr. Dirk Monheim. Viel Wertschätzung wurde den Verantwortlichen und Mitgliedern in den Grußworten entgegen gebracht. Per Videobotschaft betonte Bayerns Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, Joachim Herrmann die Bedeutung des Wintersports und des BSV für den Freistaat Bayern. DSV-Präsident Dr. Franz Steinle und Prof. Michael Hölz, Präsident von Snowboard Germany, hoben den Schulterschluss und die gute Zusammenarbeit der Verbände hervor. Per Videobotschaft sicherte BLSV-Präsident Jörg Ammon seine Unterstützung für den BSV zu und sprach seinen Dank aus. Dem bisherigen BSV Präsidenten, Manfred Baldauf, der leider im Januar 2020 viel zu früh verstorben ist, wurde eine besondere Ehre zuteil. Posthum ernannte ihn der Verbandstag zum Ehrenpräsidenten des Bayerischen Skiverbandes.
Weichen für die Zukunft gestellt: Herbert John neuer BSV Präsident Beitrag lesen »
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer des BSV-Verbandstages 2020, In Anbetracht des aktuellen, dynamischen Infektionsgeschehens, haben wir uns noch einmal sehr kritisch mit der Durchführung des bevorstehenden Verbandstages auseinandergesetzt. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Veranstaltung im Rahmen der geltenden Regelungen grundsätzlich möglich ist. Jedoch sind die Teilnehmerkontingente für eine Präsenz vor Ort in München deutlich einzuschränken. Entsprechend haben wir die Veranstaltungskonzeption angepasst und uns für die Durchführung eines hybriden Verbandstages entschieden. 1. Teilnahme vor Ort in München (Teilnehmerkreise): Teilnehmer im Saal im Erdgeschoss (Eingang Parkplatz) Teilnehmer im Raum 207/208 (Eingang Poststelle) Präsidium (bisherig und Wahlvorschläge) = 7 Personen Erweitertes Präsidium (Sportwarte Leistungssport, Leiter Lehrwesen, Leiter Kampfrichter, Umweltbeauftragter, Referenten Öffentlichkeitsarbeit, Schneesport an Schulen und Jugend) = 11 Personen Vorsitzende der regionalen Skiverbände = max. 11 Personen Wahlvorschläge für erweitertes Präsidium BSV Geschäftsführung = 2 Personen Vorsitzender Disziplinarausschuss Dr. Franz Steinle Prof. Hanns-Michael Hölz Kassenprüfer = 2 Personen Moderatorin 25 Personen 12 Personen 2. Teilnahme Online (Teilnehmerkreise): Vereinsvorstände und Vereinsvertreter satzungsgemäß entsprechend der schriftlichen Einladung Referenten ohne Wahlamt (BSV Funktionen, die nicht in obenstehender Aufstellung enthalten sind) Angemeldete Gäste Selbstverständlich ist es jedem des Teilnehmerkreises unter 1. selbst überlassen, über die persönliche Teilnahme individuell zu entscheiden. Im Falle einer Unsicherheit oder größerer Bedenken können Sie sich gerne digital zuschalten. Alle Möglichkeiten der Teilnahme bestehen auch bei der virtuellen Form. 3. Zeitliche Planung Der Verbandstag wird pünktlich um 11:00 Uhr, entsprechend der Einladung, starten. Wir bitten die persönlich anwesenden Teilnehmer in München, rechtzeitig vor Ort zu sein und zügig die zugewiesen Plätze einzunehmen. Generell gilt im Haus des Sports eine Maskenpflicht (Bedeckung von Mund und Nase). Sobald Sie die Plätze eingenommen haben, kann die Maske abgenommen werden. Da die Abstimmungen und Wahlen ausschließlich digital stattfinden, bitten wir Sie ein W-Lan fähiges Endgerät (Smartphone, Tablet oder Laptop) mitzubringen. In begrenzter Zahl werden wir auch vor Ort Geräte mit der Möglichkeit der Abstimmung/Wahl vorhalten. Alle online zugeschalteten Teilnehmer werden gebeten, sich bis spätestens 10:40 Uhr einzuwählen. Das System wird um 10:15 Uhr geöffnet. Eine Einwahl per Telefon ist ebenfalls möglich. Die Technikeinweisung erfolgt in regelmäßigen Abständen bis 11:00 Uhr durch die Moderatorin. Eine Anleitung wird mit den Zugangsdaten verschickt. Sollten Sie Probleme bei der Einwahl haben, erreichen Sie uns am Veranstaltungstag ab 10:25 Uhr und während der Veranstaltung unter der Telefonnummer 089 / 15702 285. 4. Wichtige Information für die Wahlämter und Wahlvorschläge Wir bitten alle bisherigen Amtsinhaber, die zur Wahl stehen sowie allen sich neu zur Wahl stellenden Personen, das schriftliche Einverständnis zur Wahl sowie die Bestätigung der Annahme der Amtes im Falle der Wahl bis spätestens 23.10., 11:00 Uhr, abzugeben. Das schriftliche Einverständnis kann auch per E-Mail an praesidium@bsv-ski.de abgegeben werden. 5. Allgemeine und zusätzliche Informationen Die Anmeldung ist noch bis zum 22.10. / 23:59 Uhr geöffnet. Unter https://verbandstag.bsv-ski.de – Anmeldung, kann die Anmeldung digital vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, dass nur die angemeldeten Teilnehmer auch stimmberechtigt sind. Dies gilt auch für die Vorsitzenden der regionalen Skiverbände, die Mitglieder des erweiterten Präsidiums und die benannten Referenten. Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihre und Eure Unterstützung, um auch angesichts der aktuellen Umstände einen reibungslosen und effizienten BSV Verbandstag 2020 organisieren zu können. Mit sportlichen Grüßen Das Präsidium und die Geschäftsführung
Reduzierung der Teilnehmerzahlen vor Ort beim BSV Verbandstag 2020 Beitrag lesen »
Priorität hat die Gesundheit aller Sportlerinnen und Sportler, Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der haupt- und ehrenamtlich ins Wettkampf- und Lehrgangsgeschehen eingebundenen Personen sowie der Mitschüler*innen und Lehrkräfte. Zu diesem Zweck hat der BSV Rahmenhygienerichtlinien verabschiedet, um seiner Verantwortung gerecht zu werden. Diese werden laufend, entsprechend der jeweiligen Rahmenbedingungen und Regelungen, angepasst. Dies ist die Grundlage für alle vom BSV zu verantwortenden Trainings-, Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen sowie weiteren Entsendungen. Dieses Konzept in der jeweils gültigen Fassung ist einzusehen unter: https://www.bsv-ski.de/rahmenhygienerichtlinien/ Für Risikogebiete gilt in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege folgende Regelung: „Nach §2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EQV sind Personen von der Quarantänepflicht ausgenommen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben. Diese Ausnahme greift allerdings dann nicht, wenn der Auslandsaufenthalt der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat (nachfolgend „Rückausnahme“). Hieraus ergibt sich zunächst, dass die Teilnahme an einem Skitraining per se nicht die 48-Stunden-Ausnahmeregelung aufhebt. Die Grenze zur Rückausnahme ist allerdings dann überschritten, wenn das Skitraining so organisiert ist, dass von einem Sportereignis oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung auszugehen ist. Maßgebliche Faktoren hierbei sind die Anzahl der Teilnehmer, die Höhe des Organisationsaufwands, damit verbunden die Dauer der Veranstaltung, gemeinsam organisierte Übernachtung etc. Bei einem vereinsmäßig organisierten Skitraining in einem Risikogebiet mit 30 bis zu 150 Teilnehmer, gemeinsamer Anfahrt und ggf. mit Übernachtung sind die Voraussetzungen einer sonstigen Freizeitveranstaltung im Sinne des §2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EQV erfüllt, was dazu führt, dass sich die Teilnehmer bei der Wiedereinreise in Quarantäne begeben müssen, sofern sich diese auf keinen anderen Ausnahmetatbestand berufen können.“ Ein Trainings- und Wettkampfbetrieb ist demnach im Rahmen der „48 h Regelung“ auch in Risikogebieten möglich, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Auf Grund dieser Regelung durch das StMGP und der dargelegten Haftungssituation (https://www.bsv-ski.de/aktuelle-information-zu-covid-19/) sind wir der Meinung, dass – natürlich immer im Einzelfall geprüft – im Nachwuchsleistungssport eine Durchführung von Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen mit der Einhaltung der BSV Rahmenhygienerichtlinien, dem Umsetzen der DSV Handlungsempfehlungen (https://www.deutscherskiverband.de/corona) und einem individuellen Hygienekonzept möglich ist. Diese Einzelfallprüfung beinhaltet auch die Einschätzung mit Risikobewertung der Destination, in welche die Maßnahme geht. Die Freistellung zu den Maßnahmen obliegt den Schulen. Im Sinne der leistungssportlichen Entwicklung und Sicherstellung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Sportler*innen bitten wir die Schulleitungen um entsprechende Freistellung für den dargestellten Schülerkreis (Landeskader NK3 und NK4, NK2, PZW-Schüler) für offizielle Verbandsmaßnahmen. Das Präsidium und die Geschäftsführung des Bayerischen Skiverbandes
Da uns aktuell viele Nachfragen zum Thema Tirol erreichen, können wir nach den uns vorliegenden Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hierzu folgendes mitteilen: „Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EQV sind Personen von der Quarantänepflicht ausgenommen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben. Diese Ausnahme greift allerdings dann nicht, wenn der Auslandsaufenthalt der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat (nachfolgend „Rückausnahme“). Hieraus ergibt sich zunächst, dass die Teilnahme an einem Skitraining per se nicht die 48-Stunden-Ausnahmeregelung aufhebt. Die Grenze zur Rückausnahme ist allerdings dann überschritten, wenn das Skitraining so organisiert ist, dass von einem Sportereignis oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung auszugehen ist. Maßgebliche Faktoren hierbei sind die Anzahl der Teilnehmer, die Höhe des Organisationsaufwands, damit verbunden die Dauer der Veranstaltung, gemeinsam organisierte Übernachtung etc. Bei einem vereinsmäßig organisierten Skitraining in einem Risikogebiet mit 30 bis zu 150 Teilnehmer, gemeinsamer Anfahrt und ggf. mit Übernachtung sind die Voraussetzungen einer sonstigen Freizeitveranstaltung im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EQV erfüllt, was dazu führt, dass sich die Teilnehmer bei der Wiedereinreise in Quarantäne begeben müssen, sofern sich diese auf keinen anderen Ausnahmetatbestand berufen können.“ Ein Trainingsbetrieb wäre demnach im Rahmen der „48 h Regelung“ möglich, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. (Vor allem die Personenzahlbegrenzung beachten!) Unabhängig davon empfiehlt die bayerische Staatsregierung Besuche in Risikogebieten auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Die Ausweisung von Risikogebieten erfolgt nicht aus Selbstzwecken, sondern weil es in den betroffenen Gebieten viele Neuinfektionen gibt und dadurch ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht; im Sinne aller sollte daher auf vermeidbare Reisen/Ausflüge in Risikogebiete verzichtet werden, um die Ausbreitung des Coronavirus nicht weiter voranzutreiben. Der Deutsche Skiverband hat die Haftungssituation für Vereine und Verbände abklären lassen: „Für Sportvereine besteht Haftpflichtversicherungsschutz. Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs und in diesem rahmen die Veranstaltung und/oder Ausrichtung aller Veranstaltungen und Unternehmungen des jeweiligen Vereins/Verbands – dazu zählen auch Skikurse, Skiausfahren sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Aus der Durchführung des Vereinsbetriebs heraus und der hiermit einhergehenden Sorgfaltspflicht ist der Verein grundsätzlich verpflichtet, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer Personen und Sachen zu verhindern. Hieraus resultiert, dass gesetzliche Auflagen und Hygienebestimmungen entsprechend einzuhalten sind. Der Verein hat gegebenenfalls ein Hygienekonzept, den Auflagen entsprechend zu erstellen, zu überwachen und fortlaufend zu dokumentieren. Wird dem Verein ein organisatorisches Verschulden im Zusammenhang mit einer COVID-19 Infektion vorgeworfen, besteht hierfür grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang des Haftpflichtversicherungsvertrags. Auch der Mitarbeiter des Vereins/Verbands selbst, in seiner Eigenschaft als Hygienebeauftragter, ist über den Haftpflichtversicherungsvertrag haftpflichtversichert. Wird einer versicherten Person des Vereins (z.B. Lehrkräfte, weitere ehrenamtlich tätige, Hauptamtliche) vorgeworfen COVID-19 übertragen zu haben, besteht für die versicherte Person bei einfacher und mittlerer Fahrlässigkeit selbst Versicherungsschutz, nicht jedoch bei grober Fahrlässigkeit. Analog zur üblichen Regelung der Privat-Haftpflicht ist der Versicherungsschutz für die Übertragung von Krankheiten eingeschränkt bzw. ausgeschlossen.“ Stand 01.10.2020
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