BLSV Lizenz abgelöst – DOSB-Lizenz förderfähig!

Ab sofort ist die DOSB-Lizenz gemeinsam mit einer sogenannten Lizenzinhabererklärung als „Original“ anzusehen und somit auch ohne BLSV-Prägepapier in Bayern förderfähig und muss vom jeweiligen Verein bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. dem zuständigen Landratsamt eingereicht werden. Mit der Lizenzinhabererklärung bestätigt der Trainer/Übungsleiter, dass die Lizenz bei keinem oder lediglich einem weiteren Verein eingereicht wird. Die Formblätter stehen auf den Homepages der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden/Landratsämter zum Download bereit. Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 01. März eines Förderjahres.

Für die Inhaber einer gültigen BLSV-Lizenz ändert sich zunächst nichts. BLSV-Lizenzen sind bis zu ihrem jeweiligen Laufzeitende gültig und förderfähig! Bei der nächsten Verlängerung ist dann die DOSB-Lizenz zu beantragen. Ab dem 01.03.2020 werden keine neuen BLSV-Lizenzen mehr ausgestellt.

Wichtige Infos rund um die Lizenzumstellung finden Sie hier

Nach oben scrollen