Fortbildungspflicht

Für einen lückenlosen Fortbildungsverlauf muss entweder alle zwei Jahre eine zweitägige oder für die DSV-Grundstufe und den DSV-Instructor alle drei Jahre eine dreitägige Fortbildung absolviert werden. Damit können die DSV-Card und DOSB-Lizenz lückenlos verlängert werden und sind fortlaufend gültig.

Orientierung für die Fortbildungspflicht gibt die Gültigkeit der fachspezifischen Qualifikation, welche über die DSV-Card nachgewiesen werden kann. Demnach ist es möglich, dass trotz gültiger DOSB-Lizenz eine 3-tägige Fortbildung zur Lizenzverlängerung notwendig ist.

Die Gültigkeitsdauern der DOSB-Lizenz und der DSV-Card beginnen mit dem Abschluss der Ausbildung und verlängern sich mit einer Fortbildung ausgehend vom Datum der Aus- bzw. der letzten Fortbildung wie folgt:

Übersicht Fortbildungspflicht

Bei Besuch einer 2-tägigen Fortbildung:

  • DOSB-Lizenz: Verlängerung um 4 Jahre vom Datum der Fortbildung zum Quartalsende (31.03. I 30.06. I 30.09. I 31.12.) aufgerundet bzw. bei Neuausstellung, Upgrade, Zweitlizenz abgerundet.
  • DSV-Card: Verlängerung um 2 Jahre vom Datum der Fortbildung zum Saisonende (07/20XX) aufgerundet.

 

Bei Besuch einer 2-tägigen Fortbildung:

  • DOSB-Lizenz: Verlängerung um 4 Jahre vom Datum der Fortbildung zum Quartalsende (31.03. I 30.06. I 30.09. I 31.12.) aufgerundet bzw. bei Neuausstellung, Upgrade, Zweitlizenz abgerundet.
  • DSV-Card: Verlängerung um 2 Jahre vom Datum der Fortbildung zum Saisonende (07/20XX) aufgerundet

 

Aus Kulanzgründen besteht in der Folgesaison nach Ablauf der Lizenz (01.08.xx – 31.07.xx) die Möglichkeit, mit einer zweitägigen Fortbildung die Gültigkeit der fachspezifischen Qualifikation zu „reaktivieren“.

Wird auch in der Kulanzsaison keine 2-tägige Fortbildung besucht, wird anschließend eine 3-tägige Fortbildung notwendig, um die skispezifische Qualifikation zu reaktivieren und eine Verlängerung der DSV-Card und/ oder DOSB-Lizenz beantragen zu können.

Bei Besuch einer 2-tägigen Fortbildung alle 3 Saisons liegt in der jeweils 3. Saison keine gültige skispezifische Qualifikation vor auch wenn die Übungsleiterlizenz (DOSB-Lizenz) lückenlos gültig ist.

Bei Besuch einer 3-tägigen Fortbildung:

  • DOSB-Lizenz: Verlängerung um 4 Jahre vom Datum der Fortbildung zum Quartalsende (31.03. I 30.06. I 30.09. I 31.12.) aufgerundet bzw. bei Neuausstellung, Upgrade, Zweitlizenz abgerundet.
  • DSV-Card: Verlängerung um 3 Jahre vom Datum der Fortbildung zum Saisonende (07/20XX) aufgerundet

 

Betrifft nur Trainer-C und Trainer-B Breitensport. Beim Trainer-A Breitensport ist die Fortbildungspflicht immer alle 2 Jahre unabhängig davon ob eine 3-tägige Fortbildung besucht wird.

Bei Besuch einer 3-tägigen Fortbildung:

  • DOSB-Lizenz: Verlängerung um 4 Jahre vom Datum der Fortbildung zum Quartalsende (31.03. I 30.06. I 30.09. I 31.12.) aufgerundet bzw. bei Neuausstellung, Upgrade, Zweitlizenz abgerundet
  • DSV-Card: Verlängerung um 3 Jahre vom Datum der Fortbildung zum Saisonende (07/20XX) aufgerundet

 

Aus Kulanzgründen besteht in der Folgesaison nach Ablauf der Lizenz (01.08.xx – 31.07.xx) die Möglichkeit, mit einer zweitägigen Fortbildung die Gültigkeit der fachspezifischen Qualifikation zu „reaktivieren“.

Wird auch in der Kulanzsaison keine 2-tägige Fortbildung besucht, wird anschließend eine 3-tägige Fortbildung notwendig, um die skispezifische Qualifikation zu reaktivieren und eine Verlängerung der DSV-Card und/ oder DOSB-Lizenz beantragen zu können.

Bei Besuch einer 3-tägigen Fortbildung alle 4 Saisons liegt in der jeweils 4. Saison keine gültige skispezifische Qualifikation vor, auch wenn die Übungsleiterlizenz (DOSB-Lizenz) lückenlos gültig ist.

Die Kulanzsaison

Sonderregelungen

Reaktivierungsregelungen

Anerkennungsregelungen

Allgemeines

Allgemeines

Lizenzgültigkeit

Lizenzgültigkeit

Fragen & Antworten

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