Fortbildungspflicht
Für einen lückenlosen Fortbildungsverlauf muss entweder alle zwei Jahre eine zweitägige oder für die DSV-Grundstufe und den DSV-Instructor alle drei Jahre eine dreitägige Fortbildung absolviert werden. Damit können die DSV-Card und DOSB-Lizenz lückenlos verlängert werden und sind fortlaufend gültig.
Orientierung für die Fortbildungspflicht gibt die Gültigkeit der fachspezifischen Qualifikation, welche über die DSV-Card nachgewiesen werden kann. Demnach ist es möglich, dass trotz gültiger DOSB-Lizenz eine 3-tägige Fortbildung zur Lizenzverlängerung notwendig ist.
Die Gültigkeitsdauern der DOSB-Lizenz und der DSV-Card beginnen mit dem Abschluss der Ausbildung und verlängern sich mit einer Fortbildung ausgehend vom Datum der Aus- bzw. der letzten Fortbildung wie folgt:
Übersicht Fortbildungspflicht
Bei Besuch einer 2-tägigen Fortbildung:
- DOSB-Lizenz: Verlängerung um 4 Jahre vom Datum der Fortbildung zum Quartalsende (31.03. I 30.06. I 30.09. I 31.12.) aufgerundet bzw. bei Neuausstellung, Upgrade, Zweitlizenz abgerundet.
- DSV-Card: Verlängerung um 2 Jahre vom Datum der Fortbildung zum Saisonende (07/20XX) aufgerundet.
Bei Besuch einer 2-tägigen Fortbildung:
- DOSB-Lizenz: Verlängerung um 4 Jahre vom Datum der Fortbildung zum Quartalsende (31.03. I 30.06. I 30.09. I 31.12.) aufgerundet bzw. bei Neuausstellung, Upgrade, Zweitlizenz abgerundet.
- DSV-Card: Verlängerung um 2 Jahre vom Datum der Fortbildung zum Saisonende (07/20XX) aufgerundet
Aus Kulanzgründen besteht in der Folgesaison nach Ablauf der Lizenz (01.08.xx – 31.07.xx) die Möglichkeit, mit einer zweitägigen Fortbildung die Gültigkeit der fachspezifischen Qualifikation zu „reaktivieren“.
Wird auch in der Kulanzsaison keine 2-tägige Fortbildung besucht, wird anschließend eine 3-tägige Fortbildung notwendig, um die skispezifische Qualifikation zu reaktivieren und eine Verlängerung der DSV-Card und/ oder DOSB-Lizenz beantragen zu können.
Bei Besuch einer 2-tägigen Fortbildung alle 3 Saisons liegt in der jeweils 3. Saison keine gültige skispezifische Qualifikation vor auch wenn die Übungsleiterlizenz (DOSB-Lizenz) lückenlos gültig ist.
Bei Besuch einer 3-tägigen Fortbildung:
- DOSB-Lizenz: Verlängerung um 4 Jahre vom Datum der Fortbildung zum Quartalsende (31.03. I 30.06. I 30.09. I 31.12.) aufgerundet bzw. bei Neuausstellung, Upgrade, Zweitlizenz abgerundet.
- DSV-Card: Verlängerung um 3 Jahre vom Datum der Fortbildung zum Saisonende (07/20XX) aufgerundet
Betrifft nur Trainer-C und Trainer-B Breitensport. Beim Trainer-A Breitensport ist die Fortbildungspflicht immer alle 2 Jahre unabhängig davon ob eine 3-tägige Fortbildung besucht wird.
Bei Besuch einer 3-tägigen Fortbildung:
- DOSB-Lizenz: Verlängerung um 4 Jahre vom Datum der Fortbildung zum Quartalsende (31.03. I 30.06. I 30.09. I 31.12.) aufgerundet bzw. bei Neuausstellung, Upgrade, Zweitlizenz abgerundet
- DSV-Card: Verlängerung um 3 Jahre vom Datum der Fortbildung zum Saisonende (07/20XX) aufgerundet
Aus Kulanzgründen besteht in der Folgesaison nach Ablauf der Lizenz (01.08.xx – 31.07.xx) die Möglichkeit, mit einer zweitägigen Fortbildung die Gültigkeit der fachspezifischen Qualifikation zu „reaktivieren“.
Wird auch in der Kulanzsaison keine 2-tägige Fortbildung besucht, wird anschließend eine 3-tägige Fortbildung notwendig, um die skispezifische Qualifikation zu reaktivieren und eine Verlängerung der DSV-Card und/ oder DOSB-Lizenz beantragen zu können.
Bei Besuch einer 3-tägigen Fortbildung alle 4 Saisons liegt in der jeweils 4. Saison keine gültige skispezifische Qualifikation vor, auch wenn die Übungsleiterlizenz (DOSB-Lizenz) lückenlos gültig ist.
Die Kulanzsaison
- Aus Kulanzgründen besteht in der Folgesaison nach Ablauf der Lizenz (01.08.xx – 31.07.xx) die Möglichkeit, mit einer zweitägigen Fortbildung die Gültigkeit der skispezifischen Qualifikation zu „reaktivieren“.
- Dabei ist zu beachten, dass man für den Zeitraum nach Ablauf bis zur Fortbildung, lediglich eine gültige Übungsleiterlizenz (DOSB-Lizenz) vorliegen hat. Die skipezifische Qualifikation ist in diesem Zeitraum nicht gültig. Damit liegt in diesem Zeitraum bspw. auch keine DSV-Card vor, über die der Übungsleiter u.a. auch Ermäßigungen in Skigebieten erhält.
- Weiterhin ist zu beachten, dass in der Kulanzsaison keine Sonderregelung aufgrund von Verletzung oder Schwangerschaft gewährt werden können.
Sonderregelungen
Im Falle einer Verletzung kann die Fortbildungspflicht mit Vorlage eines Attests/ Befundes in der DSV-Geschäftsstelle auch ohne Besuch einer Fortbildung um ein Jahr verlängert werden. Voraussetzung ist, dass die fachspezifische Qualifikation zum Zeitpunkt der Verletzung gültig war.
Für Lizenzinhaber, die aufgrund einer vorliegenden Verletzung ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen können, wurden vom DSV-Ausschuss Bildung folgende Kulanzregelungen geschaffen:
- Nur nach Vorlage eines Attestes / OP-Bericht / Befund/ … / beim DSV-Card- und Lizenzservice können die Kulanzregelungen angewendet werden. Dadurch kann einem Missbrauch der Regelung entgegengewirkt werden.
- Damit kann auch die Verlängerung einer DSV-Card sowie einer DOSB-Lizenz für den Trainer-A Breitensport um ein weiteres Jahr beantragt werden.
- DOSB-Lizenzen eines Trainer-B Breitensport sowie Trainer-C Breitensport sind davon ausgeschlossen, da der Gültigkeitszeitraum in diesem Fall nicht betroffen ist.
- Die Kulanzverlängerung bei Vorlage eines Attests kann nicht zweimal aufeinander folgen.
- Ablauf: Bitte sende das Attest per Mail an den DSV-Cardservice (dsv-card-service@deutscherskiverband.de). Anschließend kann ein Antrag auf Lizenzverlängerung gestellt werden. Im Antrag kann anstatt der letzten Fortbildung einfach das Datum des Befundes/Attests und als Bezeichnung „Verlängerung aufgrund Verletzung“ eintragen werden.
Dem Deutschen Skiverband mit seinen Landesskiverbänden ist es ein großes Anliegen, Müttern nach einer Schwangerschaft und folgender Elternzeit den Wiedereinstieg zu ermöglichen und erleichtern. Aus diesem Grund wurden vom DSV-Ausschuss Bildung folgende Kulanzregelungen geschaffen:
Eine Übungsleiterin kann ihre Fortbildungspflicht bei vorliegender Schwangerschaft auch ohne Besuch einer Fortbildung ausgehend vom Geburtstermin zum Ende der Saison um zwei Jahre verlängern. Voraussetzung ist, dass die fachspezifische Qualifikation zu Beginn der Schwangerschaft gültig war.
Nur nach Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes beim DSV-Card- und Lizenzservice können die Kulanzregelungen angewendet werden. Dadurch kann einem Missbrauch der Regelung entgegengewirkt werden.
- Die Kulanzverlängerung kann nicht zweimal aufeinander folgen.
- Ablauf: Bitte sende die Geburtsurkunde per Mail an den DSV-Cardservice (dsv-card-service@deutscherskiverband.de). Anschließend kann ein Antrag auf Lizenzverlängerung gestellt werden. Im Antrag kann anstatt der letzten Fortbildung einfach das Datum der Geburt und als Bezeichnung „Verlängerung aufgrund Schwangerschaft“ eintragen werden.
Wie kann ein Wiedereinstieg nach der Schwangerschaft erfolgen?
- Nach Geburt des Kindes reicht eine 2-tägige Fortbildung innerhalb von 3 Jahren – ausgehend vom Geburtstermin – zum Wiedereinstieg aus.
- Voraussetzung ist, dass die fachspezifische Qualifikation zu Beginn der Schwangerschaft gültig war.
- Sollten mehrere Schwangerschaften aufeinanderfolgen, wird für den Wiedereinstieg eine Einzelfallentscheidung durch die DSV-Geschäftsstelle getroffen. Grundlage für eine Entscheidung im Sinne der Übungsleiterin ist, ob es im zeitlichen Rahmen der Geburtenfolge möglich gewesen wäre, eine Fortbildung zu besuchen.
Anerkennungsregelungen
Fortbildungen von DSV und DSLV, die mindestens zweitägig sind und im Schnee stattfinden, werden für alle Lizenzstufen und Ausbildungsdisziplinen gegenseitig anerkannt. Die Nachweispflicht zur Anerkennung beim jeweiligen Verband obliegt dem Fortbildungsteilnehmer
Für die Anerkennung der Ausbildungsstufen des DSLV gelten folgende Regeln:
Ausbildungen beim Österreichischen Skiverband werden vom Landesskiverband geprüft. Ob diese anerkannt werden wird per Einzelfallentscheidung (individuelle Überprüfung der besuchten Inhalte und Aus-bzw. Fortbildungsumfänge) entschieden.
- Für die Anerkennung von Aus-/ Fortbildungen anderer Verbände ist auf dem Niveau Trainer-C Breitensport (DSV-Grundstufe) und Trainer-B Breitensport (DSV-Instructor) der jeweilige Landesskiverband zuständig.
- Auf dem Niveau Trainer-A Breitensport (DSV-Skilehrer/ DSV-Snowboardlehrer/ DSV-Skitourenführer) liegt die Zuständigkeit beim DSV.
- Die Anerkennung von Aus-/ Fortbildungen anderer Verbände erfolgt auf Grundlage einer individuellen Überprüfung (Einzelfallentscheidung) der besuchten Inhalte und Aus-bzw. Fortbildungsumfänge.
- Ausbildungen im Fachgebiet Wintersport an universitären und anderen Lehramts-/ Sport-Ausbildungseinrichtungen (Studiengänge: Bachelor, Master und Lehramt) zur DSV-Grundstufe/ Trainer-C Breitensport können anerkannt werden:
- Gemeinsam mit den Landesskiverbänden ist es das Ziel des Deutschen Skiverbandes, Menschen in den Schnee zu bringen und mit top ausgebildeten Lehrkräften für den Schneesport zu begeistern. An vielen Hochschulen und Universitäten findet eine hochwertige Ausbildung im Bereich Wintersport statt. Mit der universitären Ausbildung im Fachgebiet Wintersport erhalten die Studenten/innen ein sehr gutes didaktisches und pädagogisches Handwerkszeug. Dies befähigt sie im Schneesportunterricht aktiv mitzuwirken und Menschen für den Wintersport zu begeistern. Vor diesem Hintergrund vergibt der Deutsche Skiverband mit seinen Landesskiverbänden die DSV- Grundstufe/ Trainer-C Breitensport.
Voraussetzungen:
- Abschluss der universitären Ausbildung ab Semster 2016/2017
- Mindestumfang: 4 SWS bzw. 13 Ausbildungstage
- Prüfungsnoten im praktischen als auch im theoretischen Prüfungsteil 2,5 oder besser
- Für die Anerkennung der Universitätsausbildung muss der Antrag zur Anerkennung der Universitätsausbildung beim DSV-Card- und Lizenzservice eingereicht werden.
- Hinweis: Wurde die universitäre Ausbildung vor dem Semster 2016/2017 absolviert, kann keine direkte Anerkennung erfolgen. In diesem Fall, bitten wir um eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Landesskiverband zur Prüfung von Anerkennungsoptionen.