Vereinspauschale 2024 – Das ist zu beachten

Die Frist zur Beantragung der Vereinspauschale 2024 endet am 01.03.2024.

In Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat der Deutsche Skiverband ein Schreiben für bayerische Vereine aufgesetzt, welches wie letztes Jahr alle Informationen und Neuigkeiten zur Beantragung zusammenfasst.

Wichtig: Es wird keine Lizenzinhabererklärung mehr benötigt. Wenn sich zwei Vereine eine Lizenz teilen, ist die Erklärung zur Teilung von Lizenzen zu unterschreiben.

Infoschreiben zur Beantragung der Vereinspauschale

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