Allgemeines

Die Ausbildungs- und Fortbildungshoheit für alle Ski- und Schneesportdisziplinen im Breitensport liegt konzentriert beim DSV-Ausschuss Bildung. 

  • Der DSV-Ausschuss Bildung hat die Verantwortung für verbindlich geregelte und einheitliche Ausbildungsgänge in allen Disziplinen und Stufen. Er besteht aus allen 20 Landesskiverbänden und Vertretern des DSV
  • Sämtliche Beschlüsse wurden unter Berücksichtigung der verschiedenen Einflussfaktoren (DOSB, IVSI, INTERSKI DEUTSCHLAND, …) gefasst und in der DSV-Ausbildungskonzeption niedergeschrieben. Die DSV-Ausbildungskonzeption Breitensport ist damit die Grundlage für das verbandliche Lehrwesen einschließlich des Fortbildungsbereichs. 
  • Der BSV ist im DSV-Ausschuss Bildung vertreten durch Richard Holzner (stimmberechtigt), Eva Weinfurtner (nicht stimmberechtigt) und die BSV-Geschäftsstelle (nicht stimmberechtigt).
  • Durch die absolvierte Ausbildung ist ein Übungsleiter dazu berechtigt Lizenzen zu beantragen. Da der DSV die Lizenzhoheit über alle Aus- und Fortbildungen besitzt, muss der Antrag auf Lizenzen beim DSV  gestellt werden.

Welche Lizenzen gibt es?

  • Die skispezifische Lizenz (DSV-Card) ist die persönliche Lizenz des Übungsleiters. Mit ihr können verschiedene Vorteile in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise Ermäßigungen für Liftkarten in bestimmten Skigebieten.
  • Mit der DOSB-Lizenz kann der Verein eine Übungsleiterpauschale beim zuständigen Landratsamt beantragen.

Achtung: Die Lizenzen haben unterschiedliche Lizenzgültigkeiten und werden ausgehend vom Fortbildungsdatum berechnet. Die verschiedenen Berechnungen werden auf den Seiten „Lizenzgültigkeit“ und „Fortbildungspflicht“ erklärt.

Lizenzgültigkeit

Lizenzgültigkeit

Fortbildungs-pflicht

Fortbildungs-pflicht

Fragen & Antworten

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