Allgemeines
Die Ausbildungs- und Fortbildungshoheit für alle Ski- und Schneesportdisziplinen im Breitensport liegt konzentriert beim DSV-Ausschuss Bildung.
- Der DSV-Ausschuss Bildung hat die Verantwortung für verbindlich geregelte und einheitliche Ausbildungsgänge in allen Disziplinen und Stufen. Er besteht aus allen 20 Landesskiverbänden und Vertretern des DSV.
- Sämtliche Beschlüsse wurden unter Berücksichtigung der verschiedenen Einflussfaktoren (DOSB, IVSI, INTERSKI DEUTSCHLAND, …) gefasst und in der DSV-Ausbildungskonzeption niedergeschrieben. Die DSV-Ausbildungskonzeption Breitensport ist damit die Grundlage für das verbandliche Lehrwesen einschließlich des Fortbildungsbereichs.
- Der BSV ist im DSV-Ausschuss Bildung vertreten durch Richard Holzner (stimmberechtigt), Eva Weinfurtner (nicht stimmberechtigt) und die BSV-Geschäftsstelle (nicht stimmberechtigt).
- Durch die absolvierte Ausbildung ist ein Übungsleiter dazu berechtigt Lizenzen zu beantragen. Da der DSV die Lizenzhoheit über alle Aus- und Fortbildungen besitzt, muss der Antrag auf Lizenzen beim DSV gestellt werden.
Welche Lizenzen gibt es?
- Die skispezifische Lizenz (DSV-Card) ist die persönliche Lizenz des Übungsleiters. Mit ihr können verschiedene Vorteile in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise Ermäßigungen für Liftkarten in bestimmten Skigebieten.
- Mit der DOSB-Lizenz kann der Verein eine Übungsleiterpauschale beim zuständigen Landratsamt beantragen.
Achtung: Die Lizenzen haben unterschiedliche Lizenzgültigkeiten und werden ausgehend vom Fortbildungsdatum berechnet. Die verschiedenen Berechnungen werden auf den Seiten „Lizenzgültigkeit“ und „Fortbildungspflicht“ erklärt.