Lizenzgültigkeit

Für einen lückenlosen Fortbildungsverlauf muss entweder alle zwei Jahre eine 2-tägige oder für die DSV-Grundstufe und den DSV-Instructor alle drei Jahre eine 3-tägige Fortbildung absolviert werden. Die Gültigkeitsdauern der DOSB-Lizenz und der DSV-Card beginnen mit dem Abschluss der Ausbildung und verlängern sich mit einer Fortbildung ausgehend vom Datum der Aus- bzw. der letzten Fortbildung.

Lizenzgültigkeiten DSV-Card

Lizenzgültigkeiten DOSB-Lizenz

Dadurch, dass die verschiedenen Einflussfaktoren (siehe Allgemeines) in der DSV-Ausbildungskonzeption berücksichtigt werden, entstehen zusätzlich Unterschiede in den Lizenzgültigkeiten zwischen DOSB-Lizenz und DSV-Card.

Orientierung für die Fortbildungspflicht gibt die Gültigkeit der skispezifischen Lizenz, welche die DSV-Card ist.

Demnach ist es möglich, dass trotz gültiger DOSB-Lizenz eine 3-tägige Fortbildung zur Lizenzverlängerung notwendig ist.

Die Fortbildung muss in der jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe absolviert werden. Die Verlängerung hat dabei mindestens jedes zweite Mal in der Stammdisziplin zu erfolgen.

Allgemeines

Allgemeines

Fortbildungs-pflicht

Fortbildungs-pflicht

Fragen & Antworten

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