Grundlage für die Fortbildungspflicht und Gültigkeitsregelungen von Lizenzen bildet die DSV-Ausbildungskonzeption mit den zugehörigen fachspezifischen Curricula, unabhängig davon, ob die Übungsleiter eine DOSB-Lizenz und/oder eine DSV-Card besitzen. Die DSV-Ausbildungskonzeption wurde in Anlehnung an die IVSI-Rahmenrichtlinien und die DOSB-Rahmenrichtlinien erarbeitet.

!! Orientierung für die Fortbildungspflicht gibt aufgrund der Fachspezifik immer die Gültigkeit der DSV-Card !!

Für einen lückenlosen Fortbildungsverlauf muss demnach entweder alle 2 Jahre eine zweitägige oder für die DSV-Grundstufe und den DSV-Instructor alle 3 Jahre eine dreitägige Fortbildung absolviert werden. So kann es sein, dass trotz gültiger DOSB-Lizenz bereits eine 3-tägige Fortbildung zur Lizenzverlängerung notwendig ist.

 

Schaubild zur Veranschaulichung der Kulanzsaison:

 

Die Fortbildung hat in der von den Teilnehmern jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe zu erfolgen. Die Fortbildungspflicht muss dabei mindestens jedes zweite Mail in der Stammdisziplin erfolgen. Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer der Fortbildungspflicht wird wie folgt verfahren:

 Überschreitungsdauer Regelung
1-3 Jahr 3-tägige Fortbildung
4-7 Jahre 3-tägige Fortbildung in Theorie,

Methodik und Technik mit

Lernerfolgskontrolle in Technik und

Methodik

Ab 8 Jahre Belegpflicht:

Wiedereinstiegslehrgang in der

bisherigen Lizenzstufe mit Nachweis

eines Lernerfolgs in Theorie, Methodik und Technik

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